GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Yersinien 4285 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4284 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Yersinien 4285 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4284 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen Yersinien. Sie wird angewendet bei Verdacht auf eine Yersiniose, die sich klinisch häufig als Gastroenteritis mit pseudoappendizitischem Beschwerdebild oder als reaktive Arthritis beziehungsweise Erythema nodosum nach durchgemachter Darminfektion zeigt, insbesondere wenn ein direkter kultureller Erregernachweis aus dem Stuhl wegen des zeitlichen Abstands nicht mehr gelingt. Abrechnungstechnisch gehört 4284 zu einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4273 bewertet, da der methodische Aufwand dem der übrigen Positionen dieser Gruppe entspricht. Methodisch vergleichbare Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand werden gesondert unter einer eigenen Nummer erfasst, wobei die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4284 steht für „Yersinien 4285 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4284 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4284 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.