GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4765: Trichomonaden 4766 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…

Trichomonaden 4766 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4765 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trichomonaden 4766 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4765 betrifft den Nachweis von Trichomonaden mit einem methodischen Aufwand, der dem einer weiteren, in der Legende genannten Untersuchungsvariante mit ähnlichem methodischem Aufwand entspricht; auch hier sind die untersuchten Parasiten in der Rechnung anzugeben. Sie wird angewendet, wenn eine gegenüber Nummer 4762 abweichende, aber methodisch vergleichbare Nachweistechnik für Trichomonaden zum Einsatz kommt, etwa im Rahmen einer erweiterten oder alternativen Assay-Variante. Amtlich ist die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet und wird gemeinsam mit Nummer 4762 nur einmal berechnet, auch wenn im selben Untersuchungsgang weitere vergleichbare Erregernachweise erfolgen. Die Ziffer ergänzt damit das Spektrum der Trichomonaden-Diagnostik, ohne einen von 4762 unabhängigen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu begründen.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4762).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4765

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4765?

Die GOÄ-Ziffer 4765 steht für „Trichomonaden 4766 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4765?

Die GOÄ-Ziffer 4765 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4765 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4765?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4765 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.