GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest), mit mindestens zwei Antiseren
Die GOÄ-Ziffer 3997 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest), mit mindestens zwei Antiseren“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 3997 erfasst den direkten Anti-Humanglobulin-Test, den sogenannten direkten Coombstest, unter Verwendung von mindestens zwei Antiseren. Sie wird angewendet, um am Patienten selbst zu pruefen, ob dessen Erythrozyten bereits in vivo mit Antikoerpern oder Komplement beladen sind, etwa bei Verdacht auf eine autoimmunhaemolytische Anaemie, eine haemolytische Transfusionsreaktion oder eine Neugeborenenhaemolyse durch muetterliche Antikoerper. Im Gegensatz zum indirekten Coombstest, der Antikoerper im Serum nachweist, richtet sich der direkte Test unmittelbar auf die Beladung der patienteneigenen Erythrozyten. Der Einsatz mehrerer Antiseren erlaubt es, verschiedene Antikoerperklassen beziehungsweise Komplementbestandteile getrennt zu erfassen. Die Ziffer bildet haeufig den Ausgangspunkt fuer die weitergehende Klassenbestimmung nach Nummer 3998.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 9,09 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3997 steht für „Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest), mit mindestens zwei Antiseren“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3997 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3997 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.