GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4266: Coxiella burneti

Coxiella burneti

Die GOÄ-Ziffer 4266 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Coxiella burneti“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4266 steht, wie bereits Nummer 4254, für den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Coxiella burneti und wird bei Verdacht auf ein Q-Fieber angewendet, etwa nach Tierkontakt oder bei atypischer Pneumonie beziehungsweise Hepatitis unklarer Genese. Die Ziffer gehört zu einer eigenen Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da sie methodisch dieser Gruppe serologischer Untersuchungen zugerechnet wird. Angewendet wird sie, wenn die Antikörperbestimmung im Rahmen der dieser Gruppe zugeordneten Untersuchungsmethodik erfolgt. Die Abgrenzung zu den übrigen in dieser Zeile geführten Erregern beschränkt sich auf das jeweils untersuchte Antigen; Testprinzip und Vergütung sind innerhalb der Gruppe identisch.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4266

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4266?

Die GOÄ-Ziffer 4266 steht für „Coxiella burneti“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4266?

Die GOÄ-Ziffer 4266 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4266 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4266?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4266 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.