GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3995: Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder…

Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3995 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 23,46 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3995 erfasst den qualitativen Nachweis von Antikoerpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay, begrenzt auf bis zu zwei Titerstufen, oder ein vergleichbares Verfahren. Sie wird angewendet, wenn der blosse Nachweis solcher Antikoerper im Vordergrund steht, etwa bei Verdacht auf eine immunologisch bedingte Thrombozytopenie, eine transfusionsassoziierte Lungeninsuffizienz oder eine Neutropenie mit Antikoerperbeteiligung. Die Beschraenkung auf bis zu zwei Titerstufen kennzeichnet den qualitativen, orientierenden Charakter der Untersuchung im Gegensatz zur umfassenderen quantitativen Bestimmung nach Nummer 3996, die bei mehr als zwei Titerstufen zur Anwendung kommt. In der Praxis dient Nummer 3995 damit der ersten Abklaerung, waehrend eine weitergehende Quantifizierung erst bei entsprechendem klinischem Bedarf ueber die naechste Ziffer erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach23,46 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach26,52 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3995

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3995?

Die GOÄ-Ziffer 3995 steht für „Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3995?

Die GOÄ-Ziffer 3995 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3995 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 23,46 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3995?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3995 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.