GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3950: Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich…

Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor

Die GOÄ-Ziffer 3950 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst die Bestimmung eines Plättchenfaktors (Plättchenfaktor 3 oder Plättchenfaktor 4) mittels Ligandenassay, wobei die Leistung Doppelbestimmung und aktuelle Bezugskurve einschließt und je untersuchtem Faktor gesondert berechnet wird. Plättchenfaktor 3 spielt eine Rolle in der thrombozytären Unterstützung der plasmatischen Gerinnung, Plättchenfaktor 4 wird unter anderem im Zusammenhang mit heparininduzierten Reaktionen und thrombozytärer Aktivierung untersucht. Angewendet wird die Bestimmung bei der differenzierten Abklärung thrombozytärer Funktionsstörungen oder bei Verdacht auf eine thrombozytenassoziierte Gerinnungsstörung, wenn Standardtests der plasmatischen Gerinnung keine ausreichende Erklärung liefern. Die eingeschlossene Doppelbestimmung mit aktueller Bezugskurve gewährleistet dabei eine methodisch abgesicherte, quantitativ verlässliche Aussage zum jeweiligen Faktor.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach36,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3950

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3950?

Die GOÄ-Ziffer 3950 steht für „Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3950?

Die GOÄ-Ziffer 3950 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3950 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3950?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3950 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.