GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4316: Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)

Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)

Die GOÄ-Ziffer 4316 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung von Antikörpern gegen das nukleäre Antigen des Epstein-Barr-Virus (EBNA). Diese Ziffer kommt zur Anwendung, wenn eine länger zurückliegende, sicher durchgemachte EBV-Infektion nachgewiesen werden soll, da EBNA-Antikörper im Unterschied zu den Kapsid- und Frühantigen-Antikörpern erst mit deutlicher Verzögerung, meist erst Wochen bis Monate nach Infektionsbeginn, auftreten und dann langfristig persistieren. Im Rahmen der differenzierten EBV-Serologie dient ihr Nachweis oder Fehlen der zeitlichen Abgrenzung zwischen einer frischen und einer bereits chronisch durchgemachten Infektion, insbesondere in Zusammenschau mit den Nummern 4311 bis 4315. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 erfassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4316

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4316?

Die GOÄ-Ziffer 4316 steht für „Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4316?

Die GOÄ-Ziffer 4316 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4316 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4316?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4316 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.