GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4322: HIV 1

HIV 1

Die GOÄ-Ziffer 4322 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV 1“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird der Antikörpernachweis gegen das Humane Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1). Diese Ziffer kommt im Rahmen der HIV-Diagnostik zur Anwendung, etwa bei entsprechender Risikoexposition, klinischem Verdacht auf eine HIV-Infektion oder im Rahmen einer Verlaufs- beziehungsweise Bestätigungsdiagnostik nach reaktivem Screeningtest. Erfasst wird die serologische Antikörperbestimmung gegen HIV-1, den weltweit vorherrschenden Erregertyp, nicht die Bestimmung viraler Genomkopien oder des Antigens p24. Von der Untersuchung auf HIV-2 nach Nummer 4323 unterscheidet sie sich durch den betroffenen Virustyp; beide Typen können serologisch differenziert relevant sein, insbesondere bei entsprechender geografischer oder epidemiologischer Anamnese. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4322

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4322?

Die GOÄ-Ziffer 4322 steht für „HIV 1“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4322?

Die GOÄ-Ziffer 4322 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4322 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4322?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4322 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.