GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4553: Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)

Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)

Die GOÄ-Ziffer 4553 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4553 vergütet die Gramfärbung eines Bakterienkulturausstrichs und wird eingesetzt, wenn nach kultureller Anzüchtung eine Grobdifferenzierung des angezüchteten Keims in grampositiv oder gramnegativ sowie eine Beurteilung der Zellmorphologie erfolgen soll. Sie wird typischerweise ergänzend zur biochemischen Identifizierung nach Nummer 4551 durchgeführt, mit der sie laut amtlicher Bestimmung als Teil einer Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr geführt wird: die Färbeleistung wird also nicht zusätzlich, sondern zur selben Bewertung wie die Identifizierung abgerechnet. In der Praxis ist die Gramfärbung häufig der erste orientierende Schritt vor spezifischeren Färbungen wie der Neisser-Färbung (Nummer 4554) oder der Ziehl-Neelsen-Färbung (Nummer 4555), die jeweils andere Fragestellungen adressieren.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach4,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4551).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4553

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4553?

Die GOÄ-Ziffer 4553 steht für „Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4553?

Die GOÄ-Ziffer 4553 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4553 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4553?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4553 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.