GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl- oder Enzym-Milieu als Kälteansatz unter Einschluß einer Eigenkontrolle
Die GOÄ-Ziffer 4002 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl- oder Enzym-Milieu als Kälteansatz unter Einschluß einer Eigenkontrolle“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Nummer 4002 erfasst die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) zwischen Empfänger- und Spenderblut, durchgeführt im NaCl- oder Enzym-Milieu als Kälteansatz. Sie kommt vor jeder Bluttransfusion zum Einsatz, um serologische Unverträglichkeiten zwischen dem Serum des Empfängers und den Erythrozyten des Spenders (oder umgekehrt) auszuschließen, bevor Blutprodukte übertragen werden. Der Ansatz im Kältemilieu dient dem Nachweis kälteaktiver Antikörper, während NaCl- bzw. Enzym-Medien unterschiedliche Antikörperklassen unterschiedlich empfindlich erfassen. Zwingend eingeschlossen ist eine Eigenkontrolle, bei der das Empfängerserum gegen die eigenen Erythrozyten getestet wird, um eine Eigenreaktion (Autoantikörper) von einer echten Inkompatibilität zu unterscheiden. Die Leistung ist damit fester Bestandteil der prätransfusionellen Diagnostik in Transfusionsmedizin und Blutbank.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 6,70 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 7,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4002 steht für „Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl- oder Enzym-Milieu als Kälteansatz unter Einschluß einer Eigenkontrolle“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4002 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4002 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.