GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
Die GOÄ-Ziffer 4643 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4643 steht für den Nachweis des HBs-Antigens der Hepatitis-B-Viren im Nativmaterial mittels Elektronenmikroskopie, eingesetzt etwa zur Diagnostik oder Verlaufskontrolle einer Hepatitis-B-Infektion. Sie ist von Ziffer 4642 (HBe-Antigen-Nachweis) abzugrenzen, da beide unterschiedliche Antigenkomponenten desselben Virus adressieren und je nach klinischer Fragestellung getrennt untersucht werden können. Nach der Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4637, sodass keine zusätzliche eigenständige Vergütung entsteht. Ziffer 4643 wird damit gemeinsam mit den übrigen, an 4637 gekoppelten spezifischen Virusnachweisen abgerechnet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4643 steht für „Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4643 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4643 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.