GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 4011 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen und 107,25 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4011 vergütet die Spezifizierung der zuvor nach Nummer 4010 nachgewiesenen HLA-Isoantikörper, abgerechnet insgesamt unabhängig von der Anzahl der spezifizierten Antikörper. Während Nummer 4010 lediglich das Vorhandensein von HLA-Isoantikörpern feststellt, klärt die Spezifizierung, gegen welche konkreten HLA-Antigene sich diese Antikörper richten. Diese genauere Zuordnung ist in der Praxis bedeutsam, um vor einer Transplantation oder Transfusion gezielt inkompatible Spender auszuschließen und geeignete, gegenüber den vorhandenen Antikörpern verträgliche Spender zu identifizieren. Da die Bewertung insgesamt erfolgt, wird die Leistung unabhängig davon, wie viele einzelne Antikörperspezifitäten im Rahmen der Untersuchung ermittelt werden, nur einmal angesetzt. Sie baut inhaltlich auf einem positiven Ergebnis nach Nummer 4010 auf und stellt dessen diagnostische Vertiefung dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 93,26 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 107,25 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 121,24 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4011 steht für „Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4011 ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4011 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.