GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4390: Cytomegalie-Virus (IgM)

Cytomegalie-Virus (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4390 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cytomegalie-Virus (IgM)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4390 steht fuer den isolierten Nachweis von IgM-Antikoerpern gegen das Cytomegalie-Virus und wird eingesetzt, wenn gezielt eine frische beziehungsweise akute CMV-Infektion nachgewiesen werden soll, etwa bei entsprechender klinischer Symptomatik, ohne dass zugleich IgG bestimmt wird. Nach Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4388 bewertet, ohne eigene Sonderbewertung. Die Ziffer grenzt sich damit von Nummer 4378 ab, die den kombinierten Nachweis von IgG und IgM erfasst: Wird ausschliesslich IgM bestimmt, ist Nummer 4390 einschlaegig. Der untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4388).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4390

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4390?

Die GOÄ-Ziffer 4390 steht für „Cytomegalie-Virus (IgM)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4390?

Die GOÄ-Ziffer 4390 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4390 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4390?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4390 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.