GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4342: Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted

Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted

Die GOÄ-Ziffer 4342 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4342 erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen das restricted Early Antigen des Epstein-Barr-Virus und kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer erweiterten EBV-Serologie, etwa bei Verdacht auf eine EBV-assoziierte lymphoproliferative Erkrankung oder zur Differenzierung des Infektionsstadiums, gezielt diese Antigenkomponente bestimmt wird. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis von Antikörpern gegen dieses spezifische Antigen und grenzt sich von der Ziffer für das diffuse Early Antigen sowie von den Ziffern für Kapsidantigen und EBNA durch die jeweils andere untersuchte Zielstruktur ab. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Werden mehrere EBV-Parameter parallel untersucht, ist jeder Parameter einzeln in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4342

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4342?

Die GOÄ-Ziffer 4342 steht für „Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4342?

Die GOÄ-Ziffer 4342 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4342 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4342?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4342 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.