GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4399: Varizella-Zoster-Virus (IgM) 4400 Untersuchungen mit…

Varizella-Zoster-Virus (IgM) 4400 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4399 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Varizella-Zoster-Virus (IgM) 4400 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4399 umfasst den serologischen Nachweis IgM-spezifischer Antikörper gegen das Varizella-Zoster-Virus. Sie wird eingesetzt, wenn bei Verdacht auf eine akute Windpocken-Erkrankung oder einen Herpes-zoster-Schub eine laborchemische Bestätigung notwendig ist, insbesondere bei Schwangeren mit unklarem Immunstatus, bei Immunsupprimierten oder bei atypischer klinischer Präsentation ohne eindeutiges Bläschenexanthem. Der IgM-Nachweis spricht für eine frische bzw. gerade durchgemachte Infektion oder Reaktivierung und ist von einer länger zurückliegenden, über IgG nachweisbaren Immunität abzugrenzen. Für methodisch vergleichbar aufwendige Untersuchungen, die nicht gesondert im Verzeichnis aufgeführt sind, steht die benachbarte Auffangziffer 4400 zur Verfügung, wobei die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Gebührenrechtlich bildet Nummer 4399 mit Nummer 4388 eine Sammelposition gleicher Punktzahl/Gebühr.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4388).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4399

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4399?

Die GOÄ-Ziffer 4399 steht für „Varizella-Zoster-Virus (IgM) 4400 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4399?

Die GOÄ-Ziffer 4399 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4399 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4399?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4399 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.