GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
HBe-Antigen (IgM) 4404 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4403 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HBe-Antigen (IgM) 4404 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 23,46 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4403 erfasst den Nachweis von Antikörpern der Klasse IgM gegen das e-Antigen des Hepatitis-B-Virus. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Verlauf einer Hepatitis-B-Infektion die Replikationsaktivität und der Übergang von einer hochinfektiösen in eine weniger infektiöse Phase beurteilt werden soll, etwa zur Therapie- oder Verlaufskontrolle bei bekannter HBV-Infektion. Für methodisch vergleichbar aufwendige, nicht gesondert gelistete Untersuchungen steht die Auffangziffer 4404 zur Verfügung, bei der die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Die Ergebnisse dieser Bestimmung ergänzen den Anti-HBc-IgM-Befund (Nummer 4402) bei der Einordnung des Infektionsstadiums. Gebührenrechtlich ist Nummer 4403 Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4399 bewertet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,40 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 23,46 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 26,52 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4403 steht für „HBe-Antigen (IgM) 4404 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4403 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 23,46 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4403 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.