GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z. B. C w, Kell, Du, Duffy), je Merkmal
Die GOÄ-Ziffer 3985 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z. B. C w, Kell, Du, Duffy), je Merkmal“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 3985 bildet die Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale, etwa Cw, Kell, Du oder Duffy, im indirekten Anti-Humanglobulin-Test, dem indirekten Coombstest, ab, ebenfalls abgerechnet je untersuchtem Merkmal. Sie kommt zur Anwendung, wenn die betreffenden Antigene nicht im einfachen NaCl- oder Albumin-Milieu nach Nummer 3984, sondern nur unter Zuhilfenahme des empfindlicheren indirekten Coombstests zuverlaessig nachweisbar sind, was fuer viele klinisch relevante Merkmale wie Kell oder Duffy typisch ist. Die Untersuchung ist insbesondere bei der Antikoerperidentifizierung nach positivem Antikoerpersuchtest oder bei komplexen Transfusionsfaellen von Bedeutung. Von Nummer 3986 unterscheidet sie sich durch die untersuchten Merkmale, dort Kidd und Lutheran statt Cw, Kell, Du und Duffy, das methodische Prinzip des indirekten Coombstests ist bei beiden Ziffern identisch.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 13,41 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 15,15 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3985 steht für „im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z. B. C w, Kell, Du, Duffy), je Merkmal“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3985 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3985 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.