GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z. B. Kälteagglutinine, Hämolysine) mittels Agglutination, Präzipitation oder Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)
Die GOÄ-Ziffer 3994 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z. B. Kälteagglutinine, Hämolysine) mittels Agglutination, Präzipitation oder Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 9,38 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3994 erfasst die quantitative Bestimmung, also Titration, von Antikoerpern gegen Erythrozytenantigene wie Kaelteagglutininen oder Haemolysinen mittels Agglutinationsverfahren. Sie wird angewendet, wenn spezifisch nach diesen Antikoerperarten gesucht wird, etwa bei Verdacht auf eine Kaelteagglutininkrankheit oder eine haemolytische Anaemie mit Kaelteantikoerpern, bei der die Antikoerperbindung temperaturabhaengig verstaerkt auftritt. Im Unterschied zur allgemeinen Antikoerpertiterbestimmung nach Nummer 3993, die im Anschluss an einen regulaeren Suchtest erfolgt, ist Nummer 3994 auf diese speziellen, oft kaelteassoziierten Antikoerper ausgerichtet und nutzt ein eigenstaendiges Agglutinationsverfahren zur Titerbestimmung. Die Untersuchung dient sowohl der Diagnosesicherung als auch der Verlaufskontrolle solcher immunhaemolytischer Erkrankungen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,16 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 9,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 10,61 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3994 steht für „Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z. B. Kälteagglutinine, Hämolysine) mittels Agglutination, Präzipitation oder Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3994 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3994 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.