GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3514: Glukose

Glukose

Die GOÄ-Ziffer 3514 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Glukose“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3514 steht für die Bestimmung der Blutglukose (Glukose) im Serum oder Plasma, eine der häufigsten laborchemischen Untersuchungen zur Beurteilung des Kohlenhydratstoffwechsels, etwa im Rahmen einer Diabetesdiagnostik oder allgemeiner Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen. Die Legende weist die Leistung als Teil einer Sammelposition aus, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3510 trägt. Wird die Glukosebestimmung zusammen mit weiteren Parametern dieser Sammelposition aus derselben Probe erhoben, wird nicht jeder Einzelwert gesondert vergütet, sondern die gemeinsame Bewertung der Nummer 3510 herangezogen. Diese Einzelbestimmung der Glukose ist von den mehrfachen Glukosebestimmungen im Rahmen eines Blutzuckertagesprofils (3611) oder eines Glukosetoleranztests (3612, 3613) abzugrenzen, die als eigenständige Leistungen mit mehrfacher Messung gelten.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,69 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach5,30 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3510).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3514

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3514?

Die GOÄ-Ziffer 3514 steht für „Glukose“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3514?

Die GOÄ-Ziffer 3514 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3514 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3514?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3514 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.