GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4333: Tollwut-Virus

Tollwut-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4333 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tollwut-Virus“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4333 betrifft den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus und wird angesetzt, wenn nach möglicher Exposition, etwa durch einen Tierbiss, oder im Rahmen einer Erfolgskontrolle nach Tollwutimpfung eine gezielte Antikörperbestimmung erforderlich ist. Die Leistung umfasst ausschließlich den Nachweis der erregerspezifischen Antikörper gegen dieses eine Virus und ist von den übrigen Ziffern der Reihe, die andere respiratorische oder neurotrope Erreger betreffen, allein durch den Untersuchungsgegenstand abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4306 identisch sind. Da im weiteren Verlauf der Ziffernreihe eine gleichnamige, jedoch der Sammelposition um die Nummer 4334 zugeordnete Ziffer existiert, ist bei der Abrechnung auf die korrekte Zuordnung zur jeweils zutreffenden Gruppe zu achten.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4333

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4333?

Die GOÄ-Ziffer 4333 steht für „Tollwut-Virus“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4333?

Die GOÄ-Ziffer 4333 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4333 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4333?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4333 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.