GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3510: Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung…

Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat

Die GOÄ-Ziffer 3510 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3510 steht für die mikroskopische Untersuchung eines Präparats nach differenzierender Färbung, beispielsweise der Gramfärbung, je untersuchtem Präparat. Sie wird angesetzt, wenn ein aufwendigeres, mehrstufiges Färbeverfahren angewendet wird, das im Gegensatz zur einfachen Färbung nach Nummer 3509 verschiedene Struktur- oder Erregertypen anhand ihres unterschiedlichen Anfärbeverhaltens voneinander unterscheidet, etwa zur Differenzierung grampositiver von gramnegativen Bakterien in einem mikrobiologischen Präparat. Die zugehörige Bestimmung verweist auf Nummer 3511, welche die Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen betrifft; 3510 ist davon abzugrenzen, da sie die klassische mikroskopische Färbetechnik und nicht den Einsatz vorgefertigter Testträger erfasst. Angewendet wird sie typischerweise in der mikrobiologischen oder zytologischen Diagnostik.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • 3511 Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z. B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung 50 2,91 Können mehrere Meßgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfaßt werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden.
  • Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3510

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3510?

Die GOÄ-Ziffer 3510 steht für „Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3510?

Die GOÄ-Ziffer 3510 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3510 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3510?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3510 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.