GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum
Die GOÄ-Ziffer 4758 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4758 erfasst die lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial unter Einsatz von Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung. Sie wird angewendet, wenn eine einfache mikroskopische Untersuchung (wie unter 4756 und 4757 beschrieben) nicht ausreicht und ein spezifischerer, immunologisch gestützter Nachweis direkt im unbehandelten Untersuchungsmaterial erforderlich ist, etwa bei unklarem oder unsicherem morphologischem Befund. Die Markierungstechnik erhöht die Nachweissicherheit gegenüber der einfachen Anfärbung. Von Nummer 4759, dem Ligandenassay mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, unterscheidet sich diese Leistung dadurch, dass sie direkt am Nativmaterial und nicht als quantitatives Immunoassay-Verfahren durchgeführt wird. Typischer Anwendungsfall ist die gezielte Bestätigung eines Parasitenbefunds im Ausgangsmaterial mittels immunologischer Markierung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 21,97 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4758 steht für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4758 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4758 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.