GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4239: Francisellen

Francisellen

Die GOÄ-Ziffer 4239 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Francisellen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4239 erfasst den Nachweis agglutinierender Antikörper gegen Francisellen und wird eingesetzt, wenn mittels Agglutinationsreaktion der Verdacht auf eine Tularämie serologisch bestätigt werden soll, etwa nach Kontakt mit Wildtieren oder Zeckenstich in Endemiegebieten. Sie stellt gegenüber der unter Nummer 4223 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Bestimmung ein methodisch eigenständiges Verfahren dar. Amtlich ist Nummer 4239 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet und teilt sich mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr, sodass sie nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 berechnet wird. Sie gehört zur selben Gruppe von Agglutinationsbestimmungen wie die WIDAL-Reaktion nach Nummer 4235.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach15,42 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach17,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4233).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4239

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4239?

Die GOÄ-Ziffer 4239 steht für „Francisellen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4239?

Die GOÄ-Ziffer 4239 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4239 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4239?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4239 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.