GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3697: Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen…

Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum

Die GOÄ-Ziffer 3697 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3697 vergütet die Phänotypisierung von Zellen oder den Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren, über die Grundleistung hinausgehenden Antiseren mittels Durchflusszytometrie, je zusätzlichem Antiserum. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer durchflusszytometrischen Untersuchung mehr als die in Ziffer 3696 abgedeckten drei primären Antiseren eingesetzt werden, etwa weil eine differenziertere immunologische Fragestellung eine breitere Markerpalette erfordert. Die amtliche Bestimmung legt ausdrücklich fest, dass Ziffer 3697 nur im Zusammenhang mit Ziffer 3696 berechnet werden kann, also nicht isoliert abgerechnet werden darf, sondern stets als Zuschlagsleistung zur durchflusszytometrischen Grundphänotypisierung zu verstehen ist. Für jedes zusätzliche, über die ersten drei hinausgehende Antiserum wird die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 3697 kann nur im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 3696 berechnet werden

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3697

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3697?

Die GOÄ-Ziffer 3697 steht für „Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3697?

Die GOÄ-Ziffer 3697 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3697 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3697?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3697 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.