GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3696: Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen…

Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum

Die GOÄ-Ziffer 3696 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3696 erfasst die Phänotypisierung von Zellen oder den Rezeptornachweis auf Zellen mittels Durchflusszytometrie unter Einsatz von bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren, wahlweise als Einfach- oder Mehrfachmarkierung. Sie wird angewendet, wenn Zellpopulationen anhand ihrer Oberflächenmerkmale, zum Beispiel Lymphozytenmarker wie CD-Antigene, charakterisiert werden sollen, etwa bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle von Immundefekten, lymphoproliferativen Erkrankungen oder zur Bestimmung von Lymphozyten-Subpopulationen. Die durchflusszytometrische Methode erlaubt eine gleichzeitige, quantitative Erfassung mehrerer Zellmarker an großen Zellzahlen. Die Ziffer bildet die Grundleistung für bis zu drei Antiseren; werden weitere Antiseren über diese Anzahl hinaus eingesetzt, ist zusätzlich die Ergänzungsziffer 3697 zu berechnen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Grundleistung abrechnungsfähig ist.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach38,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach43,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3696

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3696?

Die GOÄ-Ziffer 3696 steht für „Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3696?

Die GOÄ-Ziffer 3696 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3696 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3696?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3696 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.