GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Schistosomen 4437 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4436 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schistosomen 4437 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4436 betrifft, wie Nummer 4431, den serologischen Antikörpernachweis gegen Schistosomen, ist jedoch mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4431 bewertet und schließt sich an den Echinokokken-Nachweis der Nummer 4435 an. Die Anwendung erfolgt bei denselben klinischen Konstellationen wie bei Nummer 4431, insbesondere bei Verdacht auf Bilharziose nach entsprechender Reiseanamnese. Für methodisch vergleichbar aufwendige, nicht gesondert gelistete Untersuchungen steht die Auffangziffer 4437 zur Verfügung, bei der die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Nummer 4436 bildet zugleich die Bezugsgröße für die nachfolgende Gruppe parasitologischer Einzelnachweise (Nummer 4440 bis 4446: Entamoeba histolytica, Leishmanien, Plasmodien, Pneumocystis carinii, Schistosomen, Toxoplasma gondii, Trypanosoma cruzi).
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,09 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,19 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4436 steht für „Schistosomen 4437 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4436 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4436 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.