GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4174: Phenytoin

Phenytoin

Die GOÄ-Ziffer 4174 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phenytoin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4174 bezeichnet die Bestimmung von Phenytoin mittels Ligandenassay. Phenytoin besitzt eine ausgepraegt nichtlineare Pharmakokinetik und eine enge therapeutische Breite, sodass bereits kleine Dosisaenderungen zu ueberproportionalen Spiegelveraenderungen fuehren koennen. Die Spiegelbestimmung wird daher regelmaessig zur Einstellung und Ueberwachung der antikonvulsiven Therapie eingesetzt, um sowohl eine unzureichende Anfallskontrolle als auch Intoxikationszeichen wie Ataxie oder Nystagmus zu vermeiden, und ist besonders bei Dosisanpassungen, Komedikation oder Verdacht auf Non-Compliance indiziert. Wie die uebrigen Substanzen dieser Gruppe wird sie nicht eigenstaendig bepunktet, sondern als Teil der Sammelposition mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4174

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4174?

Die GOÄ-Ziffer 4174 steht für „Phenytoin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4174?

Die GOÄ-Ziffer 4174 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4174 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4174?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4174 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.