GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest mit mindestens 60 Antiseren nach Isolierung der Zellen, je Antiserum
Die GOÄ-Ziffer 4006 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest mit mindestens 60 Antiseren nach Isolierung der Zellen, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 2,01 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4006 erfasst die vollständige (Gesamt-)Typisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest, bei der mindestens 60 unterschiedliche Antiseren gegen die zuvor isolierten Lymphozyten eingesetzt werden; abgerechnet wird je verwendetem Antiserum. Im Unterschied zu Nummer 4004, die den Nachweis eines einzelnen Antigens vergütet, dient Nummer 4006 der breiten, systematischen Erfassung des HLA-Klasse-I-Musters einer Person, wie sie etwa vor Organ- oder Stammzelltransplantationen zur umfassenden Gewebetypisierung von Spender und Empfänger benötigt wird. Der hohe methodische Aufwand mit mindestens 60 Antiseren spiegelt den Anspruch einer möglichst vollständigen serologischen Typisierung wider. Da die Abrechnung je Antiserum erfolgt, ergibt sich bei entsprechend vielen eingesetzten Seren eine hohe Positionszahl, deren Summe durch den Höchstwert nach Nummer 4007 begrenzt wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 1,75 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 2,01 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 2,27 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4006 steht für „Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest mit mindestens 60 Antiseren nach Isolierung der Zellen, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4006 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,01 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4006 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.