GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4265: Chlamydia trachomatis

Chlamydia trachomatis

Die GOÄ-Ziffer 4265 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chlamydia trachomatis“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4265 erfasst, wie bereits Nummer 4253, den serologischen Antikörpernachweis gegen Chlamydia trachomatis und wird bei Verdacht auf eine Chlamydieninfektion angewendet, etwa bei Urethritis, Zervizitis oder aufsteigenden Genitalinfektionen, wenn ein direkter Erregernachweis fehlt oder ergänzt werden soll. Sie gehört jedoch zu einer anderen Sammelposition als 4253: die Bewertung erfolgt mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260, da der methodische Aufwand dieser Untersuchung der entsprechenden Gruppe zugeordnet ist. In der Praxis wird die Ziffer verwendet, wenn die serologische Abklärung im Kontext der zugehörigen Untersuchungsreihe erfolgt. Von den übrigen in dieser Gruppe gelisteten Erregern unterscheidet sich 4265 ausschließlich durch das untersuchte Antigen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4265

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4265?

Die GOÄ-Ziffer 4265 steht für „Chlamydia trachomatis“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4265?

Die GOÄ-Ziffer 4265 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4265 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4265?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4265 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.