GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Lymphozytentransformationstest
Die GOÄ-Ziffer 3694 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lymphozytentransformationstest“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 3694 erfasst den Lymphozytentransformationstest, mit dem die Reaktionsfähigkeit von Lymphozyten auf spezifische oder unspezifische Stimulation geprüft wird. Angewendet wird der Test in der immunologischen Diagnostik, etwa zur Abklärung von Allergien vom verzögerten Typ, Medikamentenunverträglichkeiten, Verdacht auf zelluläre Immundefekte oder zum Nachweis einer spezifischen zellulären Sensibilisierung gegenüber bestimmten Antigenen. Dabei wird gemessen, in welchem Ausmaß sich Lymphozyten nach Kontakt mit dem jeweiligen Stimulus proliferativ transformieren, was Rückschlüsse auf eine bestehende zelluläre Immunreaktion oder Sensibilisierung erlaubt. Die Untersuchung ist eine funktionelle Testung der zellulären Immunantwort und damit von rein quantitativen Zellzahlbestimmungen oder der Phänotypisierung von Zelloberflächenmerkmalen nach den Ziffern 3696 bis 3698 klar abzugrenzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 38,21 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 43,19 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3694 steht für „Lymphozytentransformationstest“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3694 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3694 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.