GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4722: Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze…

Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) –, je Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 4722 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) –, je Untersuchung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4722 beschreibt die lichtmikroskopische Identifizierung eines angezüchteten Pilzes einschließlich einer Anfärbung, etwa mit Fluorochromen, Baumwollblau- oder Tuschefärbung. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach kultureller Anzucht die Spezies anhand morphologischer Merkmale unter dem Mikroskop bestimmt wird und dafür ein Färbeverfahren notwendig ist, das Zellstrukturen, Kapseln oder Sporen sichtbar macht. Typisches Einsatzgebiet ist die Differenzierung von Hefen und Schimmelpilzen in der mykologischen Routinediagnostik nach positivem Kulturbefund. Von Nummer 4721 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass hier die Bestimmung optisch-morphologisch und nicht über biochemische Reaktionsreihen erfolgt; von Nummer 4723 grenzt sie sich ab, weil keine immunologische Markierung, sondern eine klassische Färbetechnik eingesetzt wird. Die Leistung wird je nachgewiesenem Pilz berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4722

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4722?

Die GOÄ-Ziffer 4722 steht für „Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) –, je Untersuchung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4722?

Die GOÄ-Ziffer 4722 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4722 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4722?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4722 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.