GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4760: Amöben

Amöben

Die GOÄ-Ziffer 4760 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amöben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4760 steht für den Nachweis von Amöben mittels Ligandenassay nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4759. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen eines Enzym- oder Radioimmunoassays gezielt nach Amöbenantigen bzw. -antikörpern gesucht wird, etwa zur serologischen Abklärung einer Amöbiasis. Amtlich ist bestimmt, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet wird: Punktzahl und Gebühr werden gemeinsam mit Nummer 4759 nur einmal berechnet, auch wenn im selben Testansatz weitere der dort erfassten Erreger (Lamblien, Trichomonaden) gesucht werden. Die Ziffer dient damit vor allem der genauen Bezeichnung des Erregers in der Leistungslegende und Rechnung, während die eigentliche Vergütung an die Bezugsziffer 4759 gekoppelt bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4759).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4760

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4760?

Die GOÄ-Ziffer 4760 steht für „Amöben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4760?

Die GOÄ-Ziffer 4760 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4760 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4760?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4760 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.