GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3661: Gallensediment, mikroskopisch

Gallensediment, mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3661 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gallensediment, mikroskopisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 2,68 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3661 betrifft die mikroskopische Untersuchung von Gallensediment. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen der Abklärung von Gallenwegserkrankungen - etwa bei Verdacht auf Cholelithiasis, Cholezystitis oder Gallenwegsentzündung - gewonnene Galle, zum Beispiel aus Duodenalsondierung, auf sedimentierte Bestandteile wie Kristalle, Zellen oder Parasiten untersucht wird. Die mikroskopische Beurteilung dient der orientierenden Diagnostik, etwa zum Nachweis von Cholesterin- oder Bilirubinkristallen als Hinweis auf eine beginnende Steinbildung, oder zum Nachweis entzündlicher Zellbestandteile. Die Ziffer deckt ausschließlich die mikroskopische Beurteilung ab; die Gewinnung der Galle selbst sowie eine etwaige chemische oder instrumentelle Steinanalyse gemäß den Ziffern 3672 und 3673 sind eigenständige, gesondert abzurechnende Leistungen und nicht Bestandteil dieser Ziffer.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach2,68 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach3,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3661

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3661?

Die GOÄ-Ziffer 3661 steht für „Gallensediment, mikroskopisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3661?

Die GOÄ-Ziffer 3661 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3661 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,68 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3661?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3661 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.