GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4546: Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit…

Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim

Die GOÄ-Ziffer 4546 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4546 vergütet die Identifizierung angezüchteter Bakterien mit aufwendigeren Einzelverfahren wie Äskulinspaltung, Methylenblau- oder Nitratreduktionstest. Sie kommt zur Anwendung, wenn die orientierende Differenzierung nach Nummer 4545 nicht ausreicht und eine gezieltere, methodisch anspruchsvollere Einzeluntersuchung zur weiteren Eingrenzung des Erregers notwendig ist, etwa zur Unterscheidung nahe verwandter Bakterienspezies. Im Gegensatz zu Nummer 4547, die ein kombiniertes Mehrtestverfahren betrifft, bezieht sich Ziffer 4546 auf ein einzelnes, aber im Vergleich zu Nummer 4545 aufwendigeres Testprinzip. Die Abgrenzung zu den bunte-Reihe-Verfahren der Nummern 4548 bis 4550 ergibt sich daraus, dass dort eine standardisierte Kombination zahlreicher Reaktionen eingesetzt wird. In der Praxis wird die Ziffer je nach eingesetztem Verfahren und Keim einzeln abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4546

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4546?

Die GOÄ-Ziffer 4546 steht für „Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z. B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4546?

Die GOÄ-Ziffer 4546 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4546 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4546?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4546 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.