GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4267: Legionella pneumophila

Legionella pneumophila

Die GOÄ-Ziffer 4267 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legionella pneumophila“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4267 bezeichnet, wie bereits Nummer 4255, den serologischen Antikörpernachweis gegen Legionella pneumophila und wird bei Verdacht auf eine Legionellose beziehungsweise atypische Pneumonie nach Exposition gegenüber kontaminierten Wassersystemen angewendet. Die Ziffer ist Teil einer eigenen Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da der methodische Untersuchungsaufwand dieser Gruppe zugeordnet ist. In der Praxis kommt sie zum Einsatz, wenn die serologische Untersuchung im Rahmen der zu Nummer 4260 gehörenden Testreihe durchgeführt wird. Von den übrigen in dieser Zeile aufgeführten Erregern unterscheidet sich 4267 ausschließlich durch das jeweils untersuchte Antigen, nicht durch Testprinzip oder Bewertung.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4267

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4267?

Die GOÄ-Ziffer 4267 steht für „Legionella pneumophila“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4267?

Die GOÄ-Ziffer 4267 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4267 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4267?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4267 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.