GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3872: Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)

Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)

Die GOÄ-Ziffer 3872 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Subtypisierung antimitochondrialer Antikörper (AMA-Subformen), etwa gegen die M2-Untereinheit, meist mittels ELISA, ergänzend zum screeningartigen Fluoreszenznachweis unter Nummer 3845. Angewendet wird sie, wenn bei positivem oder grenzwertigem AMA-Fluoreszenzbefund die diagnostisch entscheidende Subspezifität bestätigt werden soll, insbesondere zur Sicherung einer primär biliären Cholangitis und zur Abgrenzung unspezifischer AMA-Reaktivitäten ohne Krankheitswert. Die Bestimmung erfolgt typischerweise als gezielte Zweitstufe nach auffälligem Screening im Rahmen der Cholestase-Abklärung. Eine eigenständige Gebühr entsteht nicht: Die Ziffer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3863.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3863).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3872

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3872?

Die GOÄ-Ziffer 3872 steht für „Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3872?

Die GOÄ-Ziffer 3872 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3872 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3872?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3872 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.