GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3847: Parietalzellen (PCA)

Parietalzellen (PCA)

Die GOÄ-Ziffer 3847 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parietalzellen (PCA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer bezeichnet den Nachweis von Antikörpern gegen die Parietalzellen der Magenschleimhaut (PCA), meist mittels indirekter Immunfluoreszenz auf Magengewebe. Sie wird bei der Abklärung einer Autoimmungastritis Typ A sowie im Rahmen der Diagnostik einer perniziösen Anämie eingesetzt, da PCA-Antikörper gegen die für die Salzsäure- und Intrinsic-Factor-Produktion verantwortlichen Zellen gerichtet sind und mit einem Vitamin-B12-Mangel infolge gestörter Resorption assoziiert sein können. Die Untersuchung erfolgt typischerweise im Verbund mit weiteren organspezifischen Autoantikörpern desselben Ansatzes, etwa bei unklarer megaloblastärer Anämie. Eine eigene Gebühr fällt nicht an: Die Ziffer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3847

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3847?

Die GOÄ-Ziffer 3847 steht für „Parietalzellen (PCA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3847?

Die GOÄ-Ziffer 3847 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3847 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3847?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3847 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.