GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4138: 25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay…

25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 4138 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Bestimmung von 25-Hydroxy-Vitamin D (Calcidiol) mittels Ligandenassay ab, einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, wie in der amtlichen Bestimmung ausdruecklich verlangt. 25-OH-D gilt als Speicherform des Vitamin D und ist der Standardparameter zur Beurteilung der Vitamin-D-Versorgung. In der Praxis wird die Ziffer angesetzt bei Verdacht auf Vitamin-D-Mangel, etwa im Rahmen der Osteoporosediagnostik, bei Stoerungen des Calcium- und Knochenstoffwechsels, unklaren Muskel- oder Knochenschmerzen oder zur Kontrolle einer Vitamin-D-Substitution. Die geforderte Doppelbestimmung mit aktueller Bezugskurve stellt die analytische Praezision des Ligandenassays sicher und ist Voraussetzung fuer die korrekte Abrechnung. Abzugrenzen ist die Ziffer von Nummer 4139, die die aktive Hormonform 1,25-Dihydroxy-Vitamin D erfasst und andere diagnostische Fragestellungen bedient.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach36,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4138

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4138?

Die GOÄ-Ziffer 4138 steht für „25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4138?

Die GOÄ-Ziffer 4138 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4138 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4138?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4138 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.