GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 4138 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer bildet die Bestimmung von 25-Hydroxy-Vitamin D (Calcidiol) mittels Ligandenassay ab, einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, wie in der amtlichen Bestimmung ausdruecklich verlangt. 25-OH-D gilt als Speicherform des Vitamin D und ist der Standardparameter zur Beurteilung der Vitamin-D-Versorgung. In der Praxis wird die Ziffer angesetzt bei Verdacht auf Vitamin-D-Mangel, etwa im Rahmen der Osteoporosediagnostik, bei Stoerungen des Calcium- und Knochenstoffwechsels, unklaren Muskel- oder Knochenschmerzen oder zur Kontrolle einer Vitamin-D-Substitution. Die geforderte Doppelbestimmung mit aktueller Bezugskurve stellt die analytische Praezision des Ligandenassays sicher und ist Voraussetzung fuer die korrekte Abrechnung. Abzugrenzen ist die Ziffer von Nummer 4139, die die aktive Hormonform 1,25-Dihydroxy-Vitamin D erfasst und andere diagnostische Fragestellungen bedient.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 27,98 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 32,17 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 36,37 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4138 steht für „25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4138 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4138 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.