GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Fc von IgM (Rheumafaktor)
Die GOÄ-Ziffer 3886 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fc von IgM (Rheumafaktor)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,07 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 3886 erfasst wie Ziffer 3884 den Nachweis des Rheumafaktors über die Fc-Fragment-Bindung von IgM, ist hier jedoch der Sammelposition um die Nummer 3885 zugeordnet statt der Nummer 3881. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen derselben Anforderung, bei der eine Antikörperbestimmung mittels Immundiffusion nach 3885 erfolgt, zusätzlich der Rheumafaktor mitbestimmt wird. Punktzahl und Gebühr werden dabei gemeinsam mit 3885 berechnet, sodass beide Leistungen zusammen nur einmal vergütet werden. Klinisch dient dies der kombinierten rheumatologisch-immunologischen Abklärung, bei der neben spezifischen Antikörpern gegen ein bestimmtes Zielantigen zugleich die unspezifische Rheumafaktor-Aktivität erfasst werden soll, ohne dass hierfür eine zusätzliche eigenständige Gebühr entsteht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 12,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 13,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3886 steht für „Fc von IgM (Rheumafaktor)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3886 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 3886 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.