GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3886: Fc von IgM (Rheumafaktor)

Fc von IgM (Rheumafaktor)

Die GOÄ-Ziffer 3886 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fc von IgM (Rheumafaktor)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,07 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3886 erfasst wie Ziffer 3884 den Nachweis des Rheumafaktors über die Fc-Fragment-Bindung von IgM, ist hier jedoch der Sammelposition um die Nummer 3885 zugeordnet statt der Nummer 3881. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen derselben Anforderung, bei der eine Antikörperbestimmung mittels Immundiffusion nach 3885 erfolgt, zusätzlich der Rheumafaktor mitbestimmt wird. Punktzahl und Gebühr werden dabei gemeinsam mit 3885 berechnet, sodass beide Leistungen zusammen nur einmal vergütet werden. Klinisch dient dies der kombinierten rheumatologisch-immunologischen Abklärung, bei der neben spezifischen Antikörpern gegen ein bestimmtes Zielantigen zugleich die unspezifische Rheumafaktor-Aktivität erfasst werden soll, ohne dass hierfür eine zusätzliche eigenständige Gebühr entsteht.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach12,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach13,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3885).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3886

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3886?

Die GOÄ-Ziffer 3886 steht für „Fc von IgM (Rheumafaktor)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3886?

Die GOÄ-Ziffer 3886 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3886 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3886?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3886 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.