GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen
Die GOÄ-Ziffer 3672 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 3672 vergütet die Analyse von Gallen- oder Harnsteinen mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch einschließlich chemischer Reaktionen. Sie wird angewendet, wenn ein operativ oder spontan gewonnener Gallen- oder Harnstein hinsichtlich seiner chemischen Zusammensetzung untersucht werden soll, etwa um die Steinart, zum Beispiel Cholesterin-, Bilirubin-, Kalziumoxalat- oder Harnsäurestein, zu bestimmen und daraus Rückschlüsse auf Ursache und Rezidivprophylaxe zu ziehen. Die Leistung umfasst wahlweise das infrarotspektrometrische Verfahren oder die mikroskopische Untersuchung samt begleitender chemischer Nachweisreaktionen; beide Verfahrenswege werden unter derselben Ziffer zusammengefasst. Von der ebenfalls möglichen Röntgendiffraktionsanalyse nach Ziffer 3673 unterscheidet sich diese Ziffer durch das eingesetzte Analyseverfahren; je nach angewandter Methode ist die jeweils zutreffende Ziffer zu berechnen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3672 steht für „Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3672 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3672 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.