GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3700: Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen…

Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten

Die GOÄ-Ziffer 3700 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 134,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Der Tumorstammzellenassay dient der Prüfung der Empfindlichkeit von Tumorzellen beziehungsweise Zellanteilen gegenüber Zytostatika. Angewendet wird die Untersuchung typischerweise vor Einleitung einer Chemotherapie oder bei Verdacht auf eine Resistenzentwicklung, um im Labor zu testen, wie Tumorzellen eines Patienten auf verschiedene zytostatische Wirkstoffe reagieren. Die Leistung umfasst dabei ausdrücklich auch die Untersuchung von Zellanteilen, wenn keine vollständigen, vitalen Zellen für den Assay zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dem behandelnden Arzt eine individuelle Einschätzung zu liefern, welche Substanzen bei dem betreffenden Tumor voraussichtlich wirksam sind, um die Auswahl der Chemotherapie zu unterstützen und unwirksame Behandlungsversuche zu vermeiden. Die Ziffer steht am Beginn des Abschnitts zu Elektrolyten, Wasserhaushalt und physikalischen Untersuchungen, gehört inhaltlich aber zur onkologischen Zytostatikatestung.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach134,06 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach151,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3700

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3700?

Die GOÄ-Ziffer 3700 steht für „Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3700?

Die GOÄ-Ziffer 3700 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3700 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 134,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3700?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3700 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.