GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten
Die GOÄ-Ziffer 3700 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 134,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Der Tumorstammzellenassay dient der Prüfung der Empfindlichkeit von Tumorzellen beziehungsweise Zellanteilen gegenüber Zytostatika. Angewendet wird die Untersuchung typischerweise vor Einleitung einer Chemotherapie oder bei Verdacht auf eine Resistenzentwicklung, um im Labor zu testen, wie Tumorzellen eines Patienten auf verschiedene zytostatische Wirkstoffe reagieren. Die Leistung umfasst dabei ausdrücklich auch die Untersuchung von Zellanteilen, wenn keine vollständigen, vitalen Zellen für den Assay zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dem behandelnden Arzt eine individuelle Einschätzung zu liefern, welche Substanzen bei dem betreffenden Tumor voraussichtlich wirksam sind, um die Auswahl der Chemotherapie zu unterstützen und unwirksame Behandlungsversuche zu vermeiden. Die Ziffer steht am Beginn des Abschnitts zu Elektrolyten, Wasserhaushalt und physikalischen Untersuchungen, gehört inhaltlich aber zur onkologischen Zytostatikatestung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 116,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 134,06 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 151,55 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3700 steht für „Tumorstammzellenassay – gegebenenfalls auch von Zellanteilen – zur Prüfung der Zytostatikasensibilität 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische Eigenschaftenvon Körperflüssigkeiten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3700 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 134,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3700 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.