GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4356: Parainfluenza-Virus 1

Parainfluenza-Virus 1

Die GOÄ-Ziffer 4356 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parainfluenza-Virus 1“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4356 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Parainfluenza-Virus 1 und wird angewendet, wenn bei Verdacht auf eine durch diesen Serotyp verursachte Atemwegsinfektion, insbesondere bei Kindern mit Krupp-Symptomatik, eine gezielte Erregerdiagnostik erfolgt. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieses einen Virustyps und ist von den ebenfalls in dieser Ziffernreihe geführten Ziffern für Parainfluenza-Virus 2 und 3 allein durch den untersuchten Serotyp abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Werden mehrere Parainfluenza-Serotypen im selben Untersuchungsgang bestimmt, ist für jeden Serotyp die zutreffende Einzelziffer unter Angabe des untersuchten Erregers gesondert in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4356

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4356?

Die GOÄ-Ziffer 4356 steht für „Parainfluenza-Virus 1“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4356?

Die GOÄ-Ziffer 4356 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4356 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4356?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4356 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.