GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4717: Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B.…

Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung

Die GOÄ-Ziffer 4717 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4717 steht für die Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien, etwa Harnstoff- oder Stärkeagar, abgerechnet je verwendetem Nährmedium, sowie für die anschließende Identifizierung beziehungsweise Charakterisierung des angezüchteten Pilzes. Angewendet wird sie, wenn nach einem direkten mikroskopischen Nachweis (Ziffern 4711/4712) eine weitergehende kulturelle Differenzierung des Erregers erforderlich ist, um die Pilzart genauer zu bestimmen. Laut Bestimmung darf die Leistung je Pilz im Behandlungsfall nicht mehr als dreimal berechnet werden; eine darüberhinausgehende Anzahl an Differenzierungsmedien pro nachgewiesenem Pilz ist damit nicht gesondert abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Medien tatsächlich eingesetzt wurden.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4717 je Pilz ist nicht zulässig. c.

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4717

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4717?

Die GOÄ-Ziffer 4717 steht für „Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4717?

Die GOÄ-Ziffer 4717 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4717 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4717?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4717 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.