GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4200: Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder…

Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)

Die GOÄ-Ziffer 4200 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 24,13 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4200 erfasst die Bestimmung der Antiepileptika Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon. Die Ziffer wird angewendet, wenn eines oder mehrere dieser Antikonvulsiva im Rahmen der Therapiesteuerung mittels des unter Nummer 4197 beschriebenen methodischen Verfahrens spiegelmaessig bestimmt werden, etwa zur Kontrolle der Anfallskontrolle, zur Erkennung von Ueber- oder Unterdosierung oder bei Komedikation mehrerer Antiepileptika untereinander. Sie stellt insoweit eine methodische Alternative beziehungsweise Ergaenzung zu den gesondert nach Ligandenassay bewerteten Einzelbestimmungen dieser Substanzen dar. Abrechnungstechnisch ist sie Teil der Sammelposition um Nummer 4197 und wird mit deren Punktzahl und Gebuehr angesetzt, unabhaengig davon, welches der genannten Antiepileptika konkret gemessen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

360 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach24,13 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach27,28 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4197).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4200

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4200?

Die GOÄ-Ziffer 4200 steht für „Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4200?

Die GOÄ-Ziffer 4200 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4200 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4200?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4200 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.