GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4381: HBs-Antigen

HBs-Antigen

Die GOÄ-Ziffer 4381 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HBs-Antigen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4381 steht fuer den Nachweis von HBs-Antigen und wird angesetzt, wenn im Rahmen der Hepatitis-B-Diagnostik, etwa zur Erstabklaerung, Verlaufskontrolle oder im Vorfeld von Impfungen und Operationen, gezielt dieser Marker bestimmt werden soll. Die Amtliche Bestimmung ordnet die Leistung als Teil einer Sammelposition ein, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4375 uebereinstimmen; eine eigene Bewertung besteht nicht. In der Praxis wird Nummer 4381 damit immer dann abgerechnet, wenn HBs-Antigen als eigener Parameter innerhalb der methodisch vergleichbaren serologischen Erregergruppe bestimmt wird, waehrend andere Erreger derselben Sammelposition ueber ihre jeweils eigene Nummer zur gleichen Gebuehr erfasst werden. Der Parameter ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4375).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4381

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4381?

Die GOÄ-Ziffer 4381 steht für „HBs-Antigen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4381?

Die GOÄ-Ziffer 4381 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4381 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4381?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4381 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.