GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Spermien
Die GOÄ-Ziffer 3850 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spermien“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen Spermien, üblicherweise mittels indirekter Immunfluoreszenz. Sie kommt im Rahmen der Fertilitätsdiagnostik zum Einsatz, wenn bei unerfülltem Kinderwunsch eine autoimmune Infertilität in Betracht gezogen wird, etwa nach vorausgegangenem Trauma, Entzündung oder Operation im Genitalbereich, bei der gegen Spermien gerichtete Antikörper die Beweglichkeit oder Fertilisationsfähigkeit beeinträchtigen können. Die Untersuchung wird in der Regel im Rahmen einer erweiterten immunologischen Abklärung neben anderen Autoantikörpern angefordert, wenn sonstige Ursachen der Fertilitätsstörung nicht ausreichend erklären. Eine eigenständige Gebühr entsteht nicht: Die Nummer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 38,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3850 steht für „Spermien“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3850 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 3850 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.