GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Carbamazepin
Die GOÄ-Ziffer 4156 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Carbamazepin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst wird die Bestimmung der Serumkonzentration von Carbamazepin, einem Antikonvulsivum und Stimmungsstabilisierer, mittels Ligandenassay. Da Carbamazepin eine enge therapeutische Breite aufweist und zudem den eigenen Metabolismus sowie den anderer Arzneimittel durch Enzyminduktion beeinflusst, wird der Wirkspiegel in der Praxis regelmaessig im Rahmen des therapeutischen Drug-Monitorings bestimmt, etwa zur Dosisfindung nach Therapiebeginn, bei unzureichender Anfallskontrolle trotz adaequater Dosierung, bei Verdacht auf Nebenwirkungen oder zur Ueberpruefung der Therapietreue. Auch bei Komedikation mit Substanzen, die den Carbamazepin-Spiegel beeinflussen koennen, ist eine Kontrolle sinnvoll. Nach amtlicher Bestimmung wird diese Ziffer als Teil der Sammelposition mit Nummer 4147 bewertet: Bei gleichzeitiger Bestimmung weiterer dieser Position zugeordneter Substanzen wird die Punktzahl/Gebuehr nur einmal angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4156 steht für „Carbamazepin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4156 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4156 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.