GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4747: Amöben

Amöben

Die GOÄ-Ziffer 4747 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amöben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4747 steht für den Nachweis von Amöben nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4744, also im Rahmen der Untersuchung auf Würmer, Wurmbestandteile und Wurmeier bzw. vergleichbar aufwendige Parasitennachweise. Sie wird angesetzt, wenn im selben diagnostischen Zusammenhang, in dem auch auf andere Parasiten mit dem 4744-Verfahren untersucht wird, gezielt Amöben nachgewiesen werden sollen. Amtlich ist bestimmt, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet wird: Punktzahl und Gebühr werden gemeinsam mit Nummer 4744 nur einmal berechnet, auch wenn zusätzlich weitere der hier zusammengefassten Erreger (Lamblien, Trichomonaden, Würmer) gesucht werden. Die Ziffer erlaubt damit die präzise Benennung des Erregers in der Leistungslegende, ohne einen eigenständigen, von 4744 unabhängigen Vergütungsanspruch zu begründen.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4744).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4747

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4747?

Die GOÄ-Ziffer 4747 steht für „Amöben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4747?

Die GOÄ-Ziffer 4747 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4747 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4747?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4747 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.