GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Disopyramid
Die GOÄ-Ziffer 4163 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Disopyramid“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst wird die Bestimmung der Serumkonzentration von Disopyramid, einem Antiarrhythmikum der Klasse IA, mittels Ligandenassay. Wegen der engen therapeutischen Breite und des Risikos negativ inotroper, anticholinerger sowie proarrhythmischer Wirkungen wird der Wirkspiegel in der Praxis im Rahmen des therapeutischen Drug-Monitorings kontrolliert, etwa bei Therapiebeginn, bei unzureichender antiarrhythmischer Wirkung, bei Verdacht auf Nebenwirkungen oder bei eingeschraenkter Nieren- beziehungsweise Leberfunktion, die die Elimination beeintraechtigen kann. Auch bei relevanten Arzneimittelinteraktionen ist eine Spiegelkontrolle sinnvoll. Laut amtlicher Bestimmung wird diese Ziffer als Teil der Sammelposition mit Nummer 4147 bewertet: Wird Disopyramid gemeinsam mit weiteren dieser Position zugeordneten Substanzen bestimmt, wird die Punktzahl/Gebuehr unabhaengig von deren Anzahl nur einmal angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4163 steht für „Disopyramid“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4163 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4163 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.