GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4163: Disopyramid

Disopyramid

Die GOÄ-Ziffer 4163 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Disopyramid“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung der Serumkonzentration von Disopyramid, einem Antiarrhythmikum der Klasse IA, mittels Ligandenassay. Wegen der engen therapeutischen Breite und des Risikos negativ inotroper, anticholinerger sowie proarrhythmischer Wirkungen wird der Wirkspiegel in der Praxis im Rahmen des therapeutischen Drug-Monitorings kontrolliert, etwa bei Therapiebeginn, bei unzureichender antiarrhythmischer Wirkung, bei Verdacht auf Nebenwirkungen oder bei eingeschraenkter Nieren- beziehungsweise Leberfunktion, die die Elimination beeintraechtigen kann. Auch bei relevanten Arzneimittelinteraktionen ist eine Spiegelkontrolle sinnvoll. Laut amtlicher Bestimmung wird diese Ziffer als Teil der Sammelposition mit Nummer 4147 bewertet: Wird Disopyramid gemeinsam mit weiteren dieser Position zugeordneten Substanzen bestimmt, wird die Punktzahl/Gebuehr unabhaengig von deren Anzahl nur einmal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4163

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4163?

Die GOÄ-Ziffer 4163 steht für „Disopyramid“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4163?

Die GOÄ-Ziffer 4163 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4163 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4163?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4163 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.