GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4723: Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur…

Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum 4724 Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Untersuchung 250 14,57 d. Empfindlichkeitstestung 4727 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels trägergebundener Testsubstanzen, je Pilz 120 6,99 4728 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest 250 1 4,57 4. Untersuchungen zum Nachweis undzur Charakterisierung von Parasiten a. Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfache r Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r

Die GOÄ-Ziffer 4723 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum 4724 Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Untersuchung 250 14,57 d. Empfindlichkeitstestung 4727 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels trägergebundener Testsubstanzen, je Pilz 120 6,99 4728 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest 250 1 4,57 4. Untersuchungen zum Nachweis undzur Charakterisierung von Parasiten a. Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfache r Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4723 erfasst die lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung eines angezüchteten Pilzes, bei der eine Fluoreszenz-, Enzym- oder andere Markierung eingesetzt wird. Sie wird angewendet, wenn die Speziesbestimmung nicht über Anfärbung oder biochemische Reaktionen, sondern über einen Antigen-Antikörper-Nachweis erfolgt, etwa mittels Immunfluoreszenz. Im Vergleich zu Nummer 4722 (einfache Anfärbung) und Nummer 4721 (biochemisches Reaktionsverfahren) handelt es sich um die aufwendigere immunologische Nachweismethode. Die Ziffer bildet zugleich die Bezugsgröße für eine Reihe von Sammelpositionen (u. a. 4740 bis 4744), die den Nachweis einzelner Parasiten mit demselben methodischen Ansatz beschreiben und gemeinsam mit 4723 nur einmal abgerechnet werden. In der Praxis kommt sie vor allem bei unklaren mikroskopischen Befunden zum Einsatz, die eine immunologische Bestätigung erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4723

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4723?

Die GOÄ-Ziffer 4723 steht für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum 4724 Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Untersuchung 250 14,57 d. Empfindlichkeitstestung 4727 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels trägergebundener Testsubstanzen, je Pilz 120 6,99 4728 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest 250 1 4,57 4. Untersuchungen zum Nachweis undzur Charakterisierung von Parasiten a. Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfache r Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4723?

Die GOÄ-Ziffer 4723 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4723 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4723?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4723 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.